Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 31.03.2020 - 5 T 21/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,77761
LG Darmstadt, 31.03.2020 - 5 T 21/20 (https://dejure.org/2020,77761)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 31.03.2020 - 5 T 21/20 (https://dejure.org/2020,77761)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 31. März 2020 - 5 T 21/20 (https://dejure.org/2020,77761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 68 Abs. 1 FamFG, Art. 28 Abs. 2 EU-V. 604/203, § 62 Abs. 3 a Nr. 3 AufenthG, § 62 Abs. 3a und b AufenthG, § 72 Abs. 4 AufenthG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.09.2017 - C-60/16

    Khir Amayry

    Auszug aus LG Darmstadt, 31.03.2020 - 5 T 21/20
    Dass der angefochtene Beschluss in diesem Kontext von Sicherungshaft und nicht zutreffend von Überstellungshaft spricht, ist im Ergebnis ohne Belang, zumal die Vorschriften der Dublin III-Verordnung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nationalen Abschiebungs- und Abschiebungshaftvorschriften grundsätzlich nicht entgegenstehen (EuGH (3. Kammer), Urt. v. 13.9.2017 - C-60/16 (Amayry/Schweden), NVwZ 2018, 46, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

    Auszug aus LG Darmstadt, 31.03.2020 - 5 T 21/20
    Der Bundesgerichtshof stellt im Beschluss vom 18.11.2010 (V ZB 165/10), FGPrax 2011, 99, zitiert nach beck-online die folgenden Anforderungen auf: "Nach der genannten Vorschrift sind die konsularischen Vertretungen des Heimatstaates eines Betr.
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